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Stand: 31.3.2010
Nachfolgend sind die Gesetzentwürfe der Bundesregierung nach Ressorts untergliedert. Da ein Gesetzentwurf auch von mehreren Ministerien gemeinsam vorgelegt werden kann, sind Mehrfachzählungen möglich. In der Spalte „eingebracht“ werden auch Gesetzentwürfe gezählt, die zwar in den Bundesrat, nicht aber in den Bundestag eingebracht wurden.
Quelle: Deutscher Bundestag, Referat Parlamentsdokumentation.
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 11.5.
© Deutscher Bundestag
Ausdruck aus dem Internetangebot des Deutschen Bundestages
Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1990 - 2010
10. Gesetzgebung
10.2 Gesetzentwürfe der Bundesregierung, untergliedert nach Ressorts
Verfasser: Michael F. Feldkamp
Herausgeber: Verwaltung des Deutschen Bundestages, Parlamentsarchiv
Copyright 2010 Deutscher Bundestag
Stand: 31.3.2010