Navigationspfad: Startseite > Dokumente & Recherche > Textarchiv > 2010 > Kündigungsschutz
Verkäuferinnen, die Pfandbons unterschlagen haben sollen - Bäcker, die vom firmeneigenen Aufstrich genascht haben - Altenpfleger, die übrig gebliebene Maultauschen gegessen haben. Ihnen allen ist eines gemein: Sie wurden fristlos gekündigt. Am Bekanntesten ist sicherlich der Fall der Kaiser’s Kassiererin "Emmely". Pfandbons im Wert von 1,30 Euro soll sie unterschlagen haben. Ein Vorwurf, den die Kassiererin bestreitet. Und dennoch: Die Supermarktkette kündigte der seit 31 Jahren in dem Unternehmen tätigen Mitarbeiterin fristlos. Das Vertrauensverhältnis sei zerstört, erklärte der Arbeitgeber. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg folgte dieser Argumentation und bestätigte die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung.
SPD- und Linksfraktion sehen angesichts solcher Urteile gesetzlichen Handlungsbedarf. Beide Fraktionen haben daher eigene Gesetzentwürfe vorgelegt, die der Bundestag am Dienstag, 9. Februar, ab 18.45 Uhr in erster Lesung eine halbe Stunde lang beraten wird. Die Entwürfe sehen vor, dass in Fällen von "geringfügigen Eigentums- und Vermögensdelikten" zuallererst eine Abmahnung erfolgen müsse. "Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, bei kleineren Vergehen zunächst eine Abmahnung auszusprechen", erläutert Anette Kramme, Sprecherin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales in der SPD-Fraktion. "Erst im Wiederholungsfall darf eine Kündigung in Betracht kommen."
Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion spricht von "unhaltbaren Zuständen". "Es kann nicht sein, dass Krankenpfleger und Kassiererinnen auf Verdacht wegen Centbeträgen ihren Job verlieren, während Manager, die nachweislich Milliarden in den Sand gesetzt haben, mit Millionenabfindungen verabschiedet werden", so Ernst.
Ebenso wie die Sozialdemokraten fordert seine Fraktion daher in ihrem Gesetzentwurf ( 17/649) auch ein Ende der "Verdachtskündigungen". Diese stünden im Widerspruch zur sozialen Schutzfunktion des Kündigungsrechts. Arbeitgeber müssten das Fehlverhalten von Arbeitnehmern, auf das sie eine Kündigung stützen wollen, auch beweiskräftig nachweisen können.
Widerspruch gibt es gegen derartige Pläne nicht nur bei Union und FDP, die Änderungen des Arbeitsrechtes für so genannte Bagatelldelikte ablehnen. Auch die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, hält Kündigungen wegen kleiner Diebstähle für gerechtfertigt. "Es gibt keine Bagatellen", sagt Schmidt.
Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt die Pläne der beiden Oppositionsfraktionen ebenso ab. Die Schäden durch Diebstähle von Mitarbeitern beliefen sich allein im Einzelhandel auf rund eine Milliarde Euro pro Jahr. "Das bestehende Recht ist völlig hinreichend", sagt BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner. Eine missbräuchliche Kündigung sei bereits heute ausgeschlossen. Auch in Zukunft müsse ein Arbeitsverhältnis in jedem Fall kündbar sein, wenn ein Mitarbeiter eine vorsätzliche Straftat am Arbeitsplatz begehe.