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In einer 90-minütigen Debatte befasst sich der Bundestag am Donnerstag, 8. Juli 2010, ab 9 Uhr mit dem Thema Religionsfreiheit. Die Koalitionsfraktionen ( 17/2334) ebenso wie Bündnis 90/Die Grünen ( 17/2424) haben dazu Anträge eingebracht, in denen sie die Bundesregierung auffordern, die Religionsfreiheit- und Glaubensfreiheit weltweit zu schützen und zu stärken. Während CDU/CSU und FDP insbesondere die Lage christlichen Minderheiten in den Fokus nehmen wollen, verlangen die Grünen die vollständige rechtliche Gleichstellung aller Religionsgemeinschaften. Keine Gruppe dürfe privilegiert werden, so die Fraktion.
Die Religionsfreiheit werde im Grundgesetz in Artikel 4 geschützt, daher müsse es Aufgabe "jeder wertgebundenen deutschen Außenpolitik" ein, auch im internationalen Kontext für das elementare Menschenrecht auf Religionsfreiheit einzutreten, schreiben CDU/CSU und FDP in ihrem gemeinsam eingebrachten Antrag.
Darin verweisen sie auf den Koalitionsvertrag, in dem die christlich-liberale Regierung vereinbart habe, sich weltweit für die Religionsfreiheit einzusetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Lage der christlichen Minderheiten zu legen. Aus "gesicherten Erkenntnissen" von Forschungsinstituten gehe hervor, dass einige Religionen von Unterdrückung stärker betroffen seien als andere - dazu gehörten etwa die Bahai oder das Christentum.
Besonders dramatisch sei die Lage für religiöse Minderheiten im Irak. Aber auch in den Staaten des Nahen und Mittleren Ostens in Nordafrika, Zentralasien Nordkorea und China komme es zu schwerwiegenden Einschränkungen der Religionsfreiheit, betonen die Abgeordneten.
Sie weisen daraufhin, dass dort auch zentrale Bestandteile ihrer Religion infrage gestellt würden. So gehe etwa aus der Kairoer Menschenrechtserklärung der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) hervor, dass die Religionsfreiheit in islamischen Ländern nicht uneingeschränkt gewährt werde.
Insbesondere "das Recht seinen Glauben zu wechseln, für seinen Glauben öffentlich zu werben oder seinen Glauben öffentlich zu bekennen" werde in zahlreichen Staaten negiert, bemängeln die Fraktionen von CDU/CSU und FDP.
Zudem sei es besorgniserregend, dass eine Gruppe von Staaten innerhalb der Vereinten Nationen den Versuch unternehme, "mit der Begründung, den Islam schützen zu wollen", die Geltung der Menschenrechte - insbesondere der Meinungsfreiheit - einzuschränken. "Eine einseitige Einschränkung der Meinungsfreiheit zugunsten von abstrakten Konzepten oder einzelnen Glaubensrichtungen ist nicht akzeptabel", unterstreichen die Koalitionsfraktionen.
Sie fordern daher die Bundesregierung auf, sich auf bi- und multilateraler Ebene für die Gewissens- und Religionsfreiheit einzusetzen und darauf hinzuzuwirken, dass "Staaten, die bislang noch nicht Partei des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte sind, möglichst bald den Parkt unterschrieben.
Auch in der Außen- und Entwicklungspolitik müssten die Anstrengungen verstärkt werden, um die Glaubensfreiheit weltweit durchzusetzen, verlangen die Abgeordneten. Zudem solle der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung regelmäßig zur Lage der Religionsfreiheit Stellung nehmen.
Regierungen, die "Defizite hinsichtlich der Beachtung der Menschenrechte" aufweisen, wollen die Fraktionen Hilfe bei Ausbau ihres Verwaltungs- und Justizwesens, bei Reformen und der Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten anbieten. Diese Unterstützung solle zusammen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und den europäischen Partnern geleistet werden. Darüber hinaus halten es CDU/CSU und FDP für sinnvoll, innerhalb der EU eine koordinierte Strategie zum Schutz der Religionsfreiheit zu entwickeln.
Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag ebenfalls die Bundesregierung auf, "das Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit stärken". Dabei sei der Staat "verpflichtet, allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als unparteiischer Verwalter neutral gegenüber zu stehen", betont die Fraktion.
Die Religionsfreiheit müsse in allen Politikbereichen geschützt und, wo nötig, gestärkt werden. Dies gelte im Rahmen der Außen- und Menschenrechtspolitik genauso wie in der Europa- und Innenpolitik.
Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit werde überall weltweit verletzt, in Deutschland jedoch fänden insbesondere Einschränkungen der Glaubensfreiheit in Staaten des Nahen und Mittleren Ostens in Nordafrika, Zentralasien, Nordkorea und China Beachtung, bemängeln die Grünen.
So habe sich etwa auch die Situation der Bahai im Iran oder der Kopten in Ägypten "dramatisch verschlechtert". Kritisch merkt die Fraktion an, die Politik der Bundesregierung sei zu sehr "auf die Belange verfolgter Christen fixiert".
Für "unangemessen" hält sie es auch, stets auf das "entfernte Ausland zu schauen". Die alltägliche Diskriminierung religiöser Minderheiten in Deutschland und Europa müsse stärker im Fokus der Regierungsarbeit stehen, mahnen die Grünen.
Das Menschenrecht der Religionsfreiheit gelte es mit der gleichen Konsequenz durchzusetzen, wie Deutschland und Europa es auch von anderen Staaten einfordere, heißt es im Antrag.
Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich für die vollständige Gleichstellung aller Religionsgemeinschaften "mit Nachdruck in allen Politikbereichen" einzusetzen. Der bestehende Schutz müsse umgesetzt werden "ohne einzelne Gruppen zu privilegieren".
Das Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit sei insbesondere auch unter der Maßgabe des Diskriminierungsverbots und der Minderheitenrechte zu gewährleisten und zu stärken werden, so die Grünen.
Bei der Aufnahme von Angehörigen verfolgter Minderheiten müsse einzig deren Schutzbedürftigkeit entscheidend sein - nicht ihre Gruppenzugehörigkeit. Bei Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union solle die Bundesregierung zudem sicherstellen, dass der Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit stets angesprochen werde und letztlich zwingende Voraussetzung für den Beitritt eines Landes zur EU sei.
Die Grünen rufen die Regierung außerdem dazu auf, ein Konzept zur rechtlichen Gleichstellung des Islam in Deutschland vorzulegen.