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Am Freitag, 29. Oktober 2010, will der Bundestag in erster Lesung über die neuen Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger beraten. Grundlage für die rund einstündige Debatte ist ein von CDU/CSU und FDP vorgelegter Gesetzentwurf über die Neuberechnung der Leistungen für die Grundsicherung ( 17/3404). Ab dem 1. Januar 2011 soll der Regelsatz für Hartz IV um fünf Euro auf 364 Euro für Alleinstehende steigen. Notwendig machte die Gesetzesänderung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten fehlende Transparenz bei den Hartz-IV-Sätzen bemängelt und eine Neuberechnung gefordert.
Die Oppositionsfraktionen haben bereits ihren Widerstand gegen die neuen Hartz-IV-Sätze angekündigt und vor allem eine Nachbesserung der Leistungen für Kinder gefordert. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Die Abstimmung in der Länderkammer ist für den 17. Dezember, der voraussichtlich letzten Sitzung des Bundesrates in diesem Jahr, vorgesehen. Sollte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nicht angerufen werden, ist eine Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr möglich.
Gegen die Kritik der Oppositionsfraktionen hatte Arbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) den Gesetzentwurf in der Aktuellen Stunde des Bundestages verteidigt. "Die neuen Regelsätze sind klar und transparent nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hergeleitet", sagte die CDU-Ministerin.
Gleichzeitig erinnerte von der Leyen daran, dass SPD und Grüne unter Beteiligung von CDU und CSU 2004 die Hartz-Reform auf den Weg gebracht hätten.
Basis für die Berechnung des Arbeitslosengeldes II ist die Einkommens- und Verbraucherstatistik des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2008. Mit ihr wird analysiert, wofür das Einkommen der unteren 20 Prozent der Bevölkerung ausgegeben wird. Rund 230 Positionen wurden dafür analysiert. An der statistischen Auswertung orientiert sich das staatlich garantierte Existenzminimum.
Für die Berechnung der Grundsicherung wurden die Daten mit einer angenommenen Teuerungsrate fortgeschrieben. In den neuen Regelsätzen für die rund 6,5 Millionen Hartz-IV-Empfänger sind Ausgaben für Tabak und Alkohol nicht mehr berücksichtigt. Bislang waren dafür Kosten von 20 Euro im Monat vorgesehen. Dafür werden jetzt Ausgaben für einen Internet-Zugang und für die Praxisgebühr zum Grundbedarf hinzugerechnet.
In dem 74-seitigen vom Arbeits- und Sozialministerium vorgelegten Gesetzentwurf ist genau aufgeschlüsselt, welche Ausgaben der Berechnung der Grundsicherung zugrunde liegen. So werden für Alleinstehende, die in einem eigenen Haushalt leben, beispielsweise 128,64 Euro für Lebensmittel, 30,40 Euro für Bekleidung und 39,96 Euro für Freizeit und Kultur veranschlagt.
Der Regelsatz macht für Alleinstehende insgesamt 364 Euro monatlich aus. Ehegatten oder Lebenspartner, die im gleichen Haushalt leben, bekommen 328 Euro monatlich. Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr stehen 215 Euro, bis zum 14. Lebensjahr 251 Euro und bis zum 18. Lebensjahr 287 Euro zu.
Ergänzend zu den Regelleistungen bekommen Kinder und Jugendliche ein Bildungspaket als Sachleistung. Jedes Kind soll einem Verein betreten und an außerschulischen Aktivitäten teilnehmen können. Dafür steht ein Jahresbeitrag bis zu 120 Euro zur Verfügung.
Weiterhin werden Schulmaterial im Gegenwert von 100 Euro im Schuljahr und ein Zuschuss zu Schul- und Kitaausflügen von 30 Euro im Jahr gewährt. Kinder und Jugendliche, die am Kita- oder Schulessen teilnehmen, erhalten einen Zuschuss von etwa zwei Euro pro Mittagessen. Kinder mit Schulproblemen sollen eine angemessene Lernförderung bekommen. Insgesamt steht für das Bildungspaket ein Betrag von 620 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung.
In dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf wird darauf hingewiesen, dass die Verfassungsrichter in ihrem Urteil vom 9. Februar 2010 die Berechnungsgrundlage als nicht verfassungskonform kritisiert hatten, aber nicht die Höhe des Regelsatzes für die Grundsicherung.
Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem Antrag ( 17/3435), die neuen Hartz-IV-Sätze anders zu berechnen als es die Bundesregierung getan hat. Die Bedarfe sollten "einheitlich auf Basis der unteren 20 Prozent der nach Einkommen geschichteten Haushalte ermittelt“ werden, fordert die Fraktion.
Zuvor sollten alle Empfänger von Transferleistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs sowie die "verdeckt Armen“ herausgerechnet werden. (sn)