Anhörung zu überlangen Gerichtsverfahren

Justitia und Uhr

Für überlange Gerichtsverfahren soll es eine Entschädigung geben. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundes- regierung ( 17/3802) vor, über den die Abgeordneten des Rechts- ausschusses am Mittwoch, 23. März 2011, mit Experten sprechen werden. Laut Gesetzentwurf sollen Betroffene entschädigt werden, wenn das Recht auf angemessene Verfahrensdauer verletzt wird. Betreffen soll das den Angaben zufolge die materiellen Nachteile und - ”soweit nicht nach den Einzelfallumständen Wieder- gutmachung auf andere Weise ausreichend" sei - auch die immateriellen Nachteile.

Betroffene müssen Verfahrensdauer rügen

Als mögliche Form der Wiedergutmachung auf andere Weise benennt der Entwurf die gerichtliche Feststellung der überlangen Verfahrensdauer - verbunden mit Freistellungen des Klägers von den Kosten des Entschädigungsrechtsstreits - sowie besonderer Wiedergutmachungsmöglichen im Strafverfahren.

Zwingende Voraussetzungen für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen Überlänge von Gerichtsverfahren sei, so die Regierung, dass die Betroffenen dem Gericht gegenüber die Verfahrensdauer gerügt haben.

Zeit: Mittwoch, 23. März 2011, ab 14 Uhr

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Namens und Geburtsdatums sowie der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.