Aussetzung der Wehrpflicht im Urteil der Experten

Wehrpflichtige beim Gelöbnis

Die geplante Aussetzung der Wehrpflicht ist das Thema einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses am Montag, 14. März 2011. Geladene Sachverständige werden sich mit dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 ( 17/4821) auseinandersetzen. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Susanne Kastner (SPD) beginnt um 13 Uhr im CDU/CSU-Fraktionssaal 3 N 001 des Reichstagsgebäudes und soll drei Stunden dauern.

Vorgesehen ist, dass vom 1. Juli 2011 an die prinzipiell wehrpflichtigen Männer ihren Dienst nicht mehr antreten müssen. Diese Regelung soll in Friedenszeiten gelten. Da die Wehrpflicht laut Artikel 12a des Grundgesetzes weiterhin besteht, kann sie im Spannungs- und Verteidigungsfall wieder aktiviert werden.

Auch der Zivildienst soll ausgesetzt werden

Nach Ansicht der Bundesregierung stellt die Wehrpflicht einen erheblichen Grundrechtseingriff dar. Ihre konkrete Ausgestaltung und Anwendung müsse daher regelmäßig auf ihre "Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit“ überprüft werden.

Vor dem Hintergrund der dauerhaft veränderten sicherheits- und verteidigungspolitischen Lage seien die mit gesetzlichen Pflichtdiensten verbundenen Grundrechtseingriffe nicht mehr zu rechtfertigen, heißt es weiter. Zeitgleich mit der Wehrpflicht soll auch der zivile Wehrersatzdienst ausgesetzt werden.

Freiwilliger Wehrdienst geplant

Parallel zur Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht will die Bundesregierung den freiwilligen Wehrdienst ausbauen. Bis zu 15.000 junge Männer und Frauen sollen künftig in der Bundeswehr dienen können. Die Dienstzeit soll mindestens sechs und maximal 23 Monate betragen. Die jährlichen Kosten dafür veranschlagt die Regierung mit 319 Millionen Euro.

Die Regierung erwartet, dass sich durch die Aussetzung von Wehrpflicht und Ersatzdienst die Zahl der Studienanfänger in den Jahren 2011 bis 2015 um 34.600 bis 59.000 erhöhen wird. (vom)

Zeit: Montag, 14. März 2011, 13 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Reichstagsgebäude, CDU/CSU-Fraktionssaal 3 N 001

Interessierte Besucher können sich im Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: verteidigungsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss der Personalausweis mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.