Umweltausschuss befasst sich mit Kinderlärm

Kinderlärm soll privilegiert werden

CDU/CSU und FDP wollen, dass Kinderlärm, der von Tageseinrichtungen und Spielplätzen ausgeht, gegenüber anderen Lärmquellen privilegiert wird. Dazu haben sei einen Entwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( 17/4836) vorgelegt, der am Montag, 14. März 2011, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit steht.

Parlamentsfernsehen und Web-TV auf www.bundestag.de übertragen die Sitzung live von 10 bis 13 Uhr.

Initiativen der Fraktionen

Die Sitzung unter Vorsitz von Eva Bulling-Schröter (Die Linke) beginnt um 10 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert bis gegen 13 Uhr. Sechs Sachverständige werden sich nicht nur zu den Vorstellungen der Koalition, sondern auch zu Anträgen der SPD "Kinderlärm - Kein Grund zur Klage" ( 17/881), der Linksfraktion "Für eine immissions- und baurechtliche Privilegierung von Sportanlagen" ( 17/1742) und von Bündnis 90/Die Grünen "Vorrang für Kinder - Auch beim Lärmschutz" ( 17/2925) äußern.

Union und FDP wollen in das Bundesimmissionsschutzgesetz folgenden Passus einfügen: "Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden."

"Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft"

Zur Begründung heißt es unter anderem, Geräusche spielender Kinder seien "Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung und daher grundsätzlich zumutbar". Abwehransprüche sollten daher auf seltene Einzelfälle beschränkt bleiben. Die Koalition sieht darin ein "klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft". Kinderlärm dürfe keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben."

In die gleiche Richtung geht auch der Antrag der SPD. Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten sollten für zulässig erklärt werden und Kinderlärm in der Regel keine "schädliche Umwelteinwirkung" im Sinne des Gesetzes darstellen.

"Lärm von Sportanlagen weniger streng beurteilen"

Die Linke fordert, den Lärm, der von Sportanlagen ausgeht, weniger streng zu beurteilen als den Lärm von Gewerbeanlagen oder Verkehrslärm. Daher sollten Sportanlagen immissions- und baurechtlich privilegiert werden. In reinen Wohngebieten sollten tagsüber 55 Dezibel, zur Ruhezeiten 50 Dezibel und nachts 40 Dezibel maximal zulässig sein. Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen sollten aufgehoben werden, so die Fraktion.

Klagen gegen Kinderlärm verhindern wollen auch Bündnis 90/Die Grünen. Sie fordern die Regierung auf, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Kinderbetreuungsstätten in reinen Wohngebieten zu verbessern und die Lärmschutzregelungen weiterzuentwickeln, um diese Stätten rechtlich zu sichern und deren Existenz zu schützen. (vom)

Zeit: Montag, 14. März 2011, 10 bis 13 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss anmelden (E-Mail: umweltausschuss@bundestag.de). Zur Sitzung muss der Personalausweis mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen