Anhörung zu zwei Gesetzentwürfen zur Leiharbeit

Arbeiter und Uhr

Der Missbrauch der Leiharbeit ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 21. März 2011. Zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Missbrauch in der Arbeitnehmerüberlassung ( 17/4804) verhindern will, werden sich dann Sachverständige äußern. Die Sitzung unter Vorsitz von Katja Kipping (Die Linke) beginnt um 14 Uhr im Raum 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin.

Der vorgelegte Gesetzentwurf der Regierung  soll verhindern, dass Arbeitnehmer entlassen oder nicht weiter beschäftigt werden und anschließend unmittelbar oder nach kurzer Zeit als Leiharbeiter zu schlechteren Arbeitsbedingungen wieder in ihrem ehemaligen Unternehmen oder in einem Unternehmen desselben Konzerns eingesetzt werden.

Linke legt eigenen Gesetzentwurf vor

Eine strikte Regulierung der Leiharbeit fordert die Fraktion Die Linke. Sie hat dazu einen eigenen Gesetzentwurf ( 17/3752) vorgelegt, der vorsieht, Leiharbeit lediglich dafür zu nutzen, personelle Engpässe und Auftragsspitzen abzufedern. Leiharbeiter sollen nicht schlechter entlohnt werden dürfen als ihre festangestellten Kollegen, und die Dauer des Verleihs dürfe einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten. (eis)

Zeit: Montag, 21. März 2011, 14 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Raum 3.101

Interessierte Besucherkönnen sich im Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss der Personalausweis mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.