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Ohne Wehpflicht, kein Zivildienst: Die Aussetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes führt auch zur Aussetzung des Wehrersatzdienstes. Die damit verbundenen negativen Konsequenzen für die sozialen Dienste sind Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am Montag, 14. März 2011. Die Sitzung unter Vorsitz von Sibylle Laurischk (FDP) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 4.900 im Paul-Löbe-Haus. Zehn eingeladene Sachverständige werden zu sechs von Regierung und Fraktionen vorgelegten Gesetzentwürfen Stellung nehmen.
Die Anhörung wirdam Montag zeitversetzt ab 17 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Web-TV auf www.bundestag.de sowie als Wiederholung am Dienstag, 15. März, ab 17 Uhr übertragen.
Die Bundesregierung möchte einen Bundesfreiwilligendienst ( 17/4803) gesetzlich etablieren, um den befürchteten "negativen Effekten" durch fehlende "Engagementmöglichkeiten" junger Männer ein Angebot entgegenzusetzen.
Es soll erreicht werden, möglichst viele Menschen für soziales Engagement zu gewinnen und die für die sozialen Dienste entstandenen Nachteile zu minimieren. Darüber hinaus soll der Zivildienst als Wehrersatzdienst im Bedarfsfall wieder eingeführt werden können.
Die Sozialdemokraten fordern eine umfassende Reform der Freiwilligendienste ( 17/2117, 17/3429). Als eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements sollen mehr Menschen durch erhöhte Attraktivität dafür gewonnen werden.
Deshalb fordert die SPD-Fraktion, dass die Freiwilligendienste qualitativ und quantitativ weiter ausgebaut werden sollen und frei werdende Mittel durch den Wegfall des Zivildienstes in den Ausbau des Jugendfreiwilligendienstes investiert werden.
Union und FDP fordern in einem gesonderten Antrag ( 17/4692) die von der Bundesregierung angekündigte Erhöhung der Förderung für alle Jugendfreiwilligendienste auf 200 Euro pro Monat und auf 250 Euro für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf zügig umzusetzen.
Die Koalitionsfraktionen wollen will das europäische Jahr der Freiwilligkeit dazu zu nutzen, die Jugendfreiwilligendienste einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen, und eine einheitliche Werbekampagne entwickeln, die die Bedeutung freiwilligen Engagements verdeutlicht und für die Beteiligung wirbt.
Die Fraktion Die Linke fordert ein Gesetz für Jugendfreiwilligendienste ( 17/4845), die als Lern- und Bildungsdienste für Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre definiert sind und rechtlich gegenüber sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie Ausbildung abgegrenzt werden.
Darüber hinaus plädiert sie für eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Jugendlichen. Ebenso solle festgelegt werden, dass Jugendfreiwilligendienste nur und dauerhaft arbeitsmarktneutral und in gemeinwohlorientierten Bereichen eingesetzt werden.
Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert den Ausbau im Bereich des Freiwilligendienstes ( 17/3436). Ziel soll eine mittelfristige Verdoppelung der Freiwilligendienstplätze sein, um mehr engagementbereiten jungen Menschen ein Angebot machen zu können.
Ferner sollen neue Zielgruppen gewonnen und bisher unterrepräsentierte Gruppen stärker angesprochen werden, um vor allem mehr "bildungs- und partizipationsferne Jugendliche" zu erreichen.
Zeit: Montag, 14. März 2011, 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Raum
4.900
Interessierte Besucherkönnen sich im Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: familienausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss der Personalausweis mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.