Experten nehmen zum Thema Zwangsheirat Stellung

Brautpaar mit Handschellen aneinander gefesselt Mit dem Thema Zwangsheirat setzt sich der Innenausschuss unter Vorsitz von Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) in einer öffentlichen Anhörung am Montag, 14. März 2011, auseinander. Sie beginnt um 13 Uhr im Raum 2.300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und soll bis gegen 15.30 Uhr dauern. Sieben Sachverständige stehen den Abgeordneten Rede und Antwort.

Gegenstand der Anhörung sind sechs Vorlagen, darunter der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat ( 17/4401), mit dem auch weitere aufenthalts- und asylrechtliche Vorschriften geändert werden sollen.

Zwangsheirat als Straftatbestand

Vorgesehen ist, dass für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen, die von der Rückkehr nach Deutschland abgehalten werden, ein eigenständiges Wiederkehrrecht geschaffen wird. Ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll ein eigenständiger Straftatbestand gegen Zwangsheirat. Darüber hinaus soll unter anderem die Antragsfrist zur Aufhebung der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch von einem auf drei Jahre verlängert  werden.

Dem Innenausschuss liegt dazu auch ein Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP vor, der eine Regelung zur "Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden" enthält. Danach soll einem Ausländer, der vor dem vollendeten 14. Lebensjahr eingereist ist, unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden können.

SPD für erweitertes Rückkehrrecht

Ein erweitertes Rückkehrrecht sieht auch der Gesetzentwurf der SPD ( 17/4197) vor, wenn die betroffenen Ausländer zuvor rechtmäßig in Deutschland gelebt haben.

Ihnen müsse aufenthaltsrechtlich ermöglicht werden, sich aus der Zwangsehe zu befreien.

Linke: Residenzpflicht streichen

Die Linke fordert in einem Antrag ( 17/2325), die sogenannte Residenzpflicht für Asylsuchende ersatzlos zu streichen. Gestrichen werden sollten auch die Beschränkung des Aufenthalts von Geduldeten  oder Ausreisepflichtigen auf das ihnen zugewiesene Bundesland swoie "wohnsitzbeschränkende Auflagen für subsidiär Schutzberechtigte und andere aus humanitären Gründen Bleibeberechtigte".

In einem weiteren Antrag ( 17/4681) fordert Die Linke, auf die vorgesehene Verlängerung der sogenannten Mindestehebestandszeit zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels von nachgezogenen Ehepartnern zu verzichten. Die Regierung müsse sich für ein wirksames Rückkehrrecht für zwangsverheiratete und/oder verschleppte Personen einsetzen.

Grüne: Rechte der Opfer stärken

Bündnis 90/Die Grünen rufen die Regierung in einem Antrag ( 17/2491) dazu auf, die Rechte der Opfer von Zwangsverheiratung zu stärken. Zwangsverheiratungen sollten im Aufenthaltsgesetz als Härtefall anerkannt werden.

Die Grünen fordern in einem weiteren Antrag ( 17/3065) wie Die Linke, die Residenzpflicht für Asylbewerber sowie Beschränkungen des Aufenthalts von geduldeten Ausländern auf das ihnen zugewiesene Bundesland aufzuheben. (vom)

Zeit: Montag, 14. März 2011, 13 bis 15.30 Uhr
Ort:
Berlin, Paul-Löbe-Haus, Raum 2.300

Interessierte Besucher können sich unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums beim Sekretariat des Innenausschusses anmelden (E-Mail: innenausschuss@bundestag.de). Zur Sitzung muss der Personalausweis mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen