Arbeitnehmerfreizügigkeit

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage - 10.03.2011

Berlin: (hib/AHE/BOB) Mit Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai 2011 dürfen Arbeitnehmer aus den 2004 zur EU beigetretenen Ländern Ost- und Mitteleuropas ohne Arbeitsgenehmigung in Deutschland arbeiten. Die Fraktion Die Linke will in einer Kleinen Anfrage ( 17/4951) unter anderem wissen, mit welchen Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Arbeitsbedingungen und Lohngefüge die Bundesregierung in diesem Zusammenhang rechnet. Außerdem fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung die bestehenden Branchenmindestlöhne für ausreichend hält, um Lohndumping zu verhindern.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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