Wehrdienst im jeweiligen Aufenthaltsstaat

Verteidigung/Gesetzentwurf - 24.02.2011

Berlin: (hib/AW/ELA) Deutsche und Schweizer Bürger, die über die doppelte Staatsangehörigkeit verfügen, sollen zukünftig nur in einem der beiden Staaten ihren Wehrdienst ableisten müssen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 17/4810) vor, mit dem ein entsprechendes Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz vom 20. August 2009 umgesetzt werden soll. Zukünftig soll der Wehrdienst im jeweiligen Aufenthaltsstaat abgeleistet werden.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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