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Finanzen/Antwort - 10.03.2011
Berlin: (hib/HLE/BOB) Die Beladung von Kernkraftwerken mit neuen Brennelementen kann nicht beliebig verschoben werden, etwa um steuerliche Termine zu beachten. Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort ( 17/4832) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/4609) mit, die Termine würden zum Teil auf Jahre hinaus im voraus geplant. Auch stehe das erforderliche Potenzial nur begrenzt zur Verfügung. Die Fraktion hatte in einer Vorbemerkung darauf hingewiesen, dass im Atomkraftwerk Biblis B vor der Einführung der Brennelementesteuer eine Wechsel der Brennelemente stattgefunden habe, wodurch die erwarteten Einnahmen aus der Steuer um 280 Millionen Euro gesunken seien. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Möglichkeiten einer rückwirkenden Besteuerung verfassungsrechtlich eingeschränkt seien.Außerdem schreibt die Bundesregierung, dass die Kernbrennstoffsteuer eine Betriebsausgabe sei, durch die bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer Mindereinnahmen zwischen 25 und 30 Prozent des Aufkommens durch die Kernbrennstoffsteuer entstehen könnten. Dies müsse aber auch in Zusammenhang mit der Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke gesehen werden, durch die es zu Zusatzgewinnen bei den Betreibern und damit zu höheren Ertragsteuern komme. ”Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Steuermehraufkommen die Steuermindereinnahmen aus dem Betriebsausgabenabzug der Kernbrennstoffsteuer überkompensieren wird“, heißt es in der Antwort.
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