Gewerbebehörden für Finanzvermittler zuständig

Finanzen/Antwort - 10.03.2011

Berlin: (hib/HLE/BOB) Die Gewerbebehörden sollen im Zusammenhang mit der geplanten Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts keine neuen Aufgaben erhalten. Schon heute liege bei diesen Ämtern die Zuständigkeit für Erlaubniserteilung und Aufsicht über gewerbliche Finanzanlagenvermittler und –berater, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 17/4961) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion ( 17/4703). In Zukunft hätten die Gewerbebehörden zusätzlich zu prüfen, ob ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorliegen würden. Die Überprüfung der Einhaltung der geplanten neuen Verhaltenspflichten für gewerbliche Vermittler und Berater solle durch jährlich bei den Gewerbebehörden vorzulegende Wirtschaftsprüferberichte überprüft werden. Außerdem schreibt die Regierung, dass regelmäßig Gespräche mit den betroffenen Verbänden über die geplanten gesetzlichen Maßnahmen stattgefunden hätten.

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