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Umwelt/Antwort - 10.03.2011
Berlin: (hib/AH/AHE) Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Fälle vor, bei denen illegal operierende Abfallentsorger mit ihrer Tätigkeit erhebliche Gewinne erzielen konnten, diese dann aus den Firmen abzogen und anschließend in Insolvenz gegangen seien. Nach Auskunft der Bundesregierung obliegen die in der Frage angesprochenen potentiellen Sachverhalte der Vollzugskompetenz der Länder in eigener Zuständigkeit. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 17/4936) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/4708) hervor.Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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