Durchfuhr von Kriegswaffen in 53 Fällen abgelehnt

Wirtschaft und Technologie/Antwort - 10.03.2011

Berlin: (hib/HLE/BOB) Von 2005 bis 2009 wurden 314 Genehmigungen für Beförderungen zum Zwecke der Einfuhr von Kriegswaffen erteilt. Wie die Bundesregierung in einer Antwort ( 17/4909) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 17/4706) schreibt, wurden in diesem Zeitraum 420 Genehmigungen für Inlandsbeförderungen und 1.046 Genehmigungen zum Zwecke der Durchfuhr von Kriegswaffen erteilt. In 53 Fällen wurde die Durchfuhr von Kriegswaffen zwischen 2003 und 2009 abgelehnt. Dabei handelte es sich zuletzt um gepanzerte Fahrzeuge (Exportland: USA) und um Maschinenpistolen (Exportland: Tschechische Republik). In Einzelfällen seien Vertreter von Staaten, die Ursprungsland einer beantragten Durchfuhr gewesen seien, an die Bundesregierung herangetreten, um eine Revidierung der Entscheidung zu erbitten, heißt es in der Antwort.

Außerdem wurden der Bundesregierung zwischen 2001 und 2010 insgesamt 55 Fälle ungenehmigter Durchfuhren von Kriegswaffen oder anderen Rüstungsgütern durch das Bundesgebiet bekannt. Bei insgesamt 55 Ermittlungsverfahren habe es 4 Verurteilungen gegeben. 34 Verfahren seien eingestellt worden. Die hohe Zahl von Verfahrenseinstellungen begründet die Bundesregierung damit, ”dass im Regelfall keine Genehmigung eingeholt wurde, da weder dem Empfänger noch dem Versender im Vorfeld bekannt war, dass der Transport deutsches Hoheitsgebiet berührte und die entsprechende Genehmigung bei Antragstellung erteilt worden wäre“.

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