Expertenanhörung zu Budgethilfen in der Entwicklungszusammenarbeit

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - 10.03.2011

Berlin: (hib/AHE/BOB) Direkte Zuwendungen an Staatshaushalte von Entwicklungsländern sind am kommenden Mittwoch, 16. März, Thema einer Expertenanhörung im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 11.00 Uhr im Sitzungssaal E.800 im Paul-Löbe-Haus in Berlin beginnt, werden fünf Sachverständige erwartet.

Das Instrument der Budgethilfe ist nach Angaben des Ausschusses bereits seit gut einem Jahrzehnt Bestandteil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Ziel solcher Zuwendungen an Entwicklungsländer sei es, nationale Haushaltsprozesse zu stärken, in denen sich Regierungen gegenüber Parlamenten und Bürgern stärker verantworten müssen. Im ersten Teil der Anhörung wollen die Abgeordneten mit den Experten die Kriterien diskutieren, an die Budgethilfen gekoppelt sind – darunter etwa gute Regierungsführung und Transparenz. In Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen in Nordafrika und Nahost interessiert die Abgeordneten zudem, inwieweit Budgethilfen den Transformationsprozess und die Entwicklung von Demokratie und Zivilgesellschaft fördern können. Der zweite Teil der Anhörung widmet sich der Frage, welchen Beitrag Budgethilfe zur besseren Abstimmung auf der Seite der Geber leisten kann.

Eingeladen sind die Sachverständigen Stephan Klingebiel (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Kigali), Andrea Kolb (Konrad-Adenauer-Stiftung), Stefan Leiderer (Deutsches Institut für Entwicklungspolitik), Marcelo Mosse (Centro de Integridade Publica de Mocambique) und Anthony Smith (Department for International Development, London).

Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Sekretariat des Ausschusses anmelden (E-Mail: awz@bundestag.de). Zum Einlass muss der Personalausweis mitgebracht werden.

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