Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage - 09.03.2011

Berlin: (hib/AHE/) Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 17/4928) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem Auskunft über die Frage, welche Auswirkungen diese Sonderstellung auf die Wettbewerbsbedingungen der öffentlichen, privaten und kirchlichen Unternehmen im Bereich der sozialen Dienstleistungen hat.

Nach Angaben der Fraktion würden bei den Kirchen wegen ihres besonderen Körperschaftsstatus die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer nicht mit Gewerkschaften in Tarifverträgen, sondern in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen beschlossen. Immer mehr kirchliche Wirtschaftsunternehmen, etwa im Gesundheits- und Pflegebereich, nutzten diesen kirchlichen Sonderweg, um von den Entgeldregelungen im Öffentlichen Dienst abzuweichen, heißt es in der Vorlage weiter. In der Folge entstünden Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten und öffentlichen Anbietern.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein