Bundesregierung will internationales Unterhaltsverfahrensrecht neu regeln

Recht/Gesetzentwurf - 07.03.2011

Berlin: (hib/EGO/AHE) Zur Umsetzung der Unterhaltsverordnung des Rates der Europäischen Union bedarf es einer Bündelung der bestehenden Aus- und Durchführungsvorschriften zu unterhaltsverfahrensrechtlichen Übereinkommen und Verträgen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 17/4887) sieht als zuständige zentrale Behörde das Bundesamt für Justiz vor und folgt teilweise der Grundkonzeption des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes vom Dezember 2009. Allerdings sei für die Vorschriften zur Unterhaltsverordnung aus familienrechtlichen Besonderheiten ein eigenständiges Aus- und Durchführungsgesetz vorgesehen.

Von der Bündelung ausgenommen seien bestimmte staatliche Mitteilungspflichten, die bereits seit September 2010 gelten. Integriert werde unter anderem das Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und Familienangehörigen. Ferner sei auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz betroffen, indem die Anrechnung der zu zahlenden Gebühren bei einer Beratungshilfe in sozialrechtlichen Angelegenheiten auf nachfolgende Gerichtsverfahrensgebühren ausgeschlossen würden.

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