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Recht/Gesetzentwurf - 04.03.2011
Berlin: (hib/BOB/AW) Künftig sollen die öffentliche Wiedergabe und Vervielfältigung von Liedtexten zum privaten Gebrauch auch für Kindergärten und für Einrichtungen zur Betreuung von Schülern erlaubt sein. Dazu müsste einem Gesetzentwurf der Linksfraktion zufolge das Urhebergesetz geändert werden, . Wie die Abgeordneten erläutern, hätten im Auftrag der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition deutschlandweit 36.000 Kindertagesbetreuungen zu Weihnachten angeschrieben und den Verantwortlichen ein Angebot zum Abschluss von Lizenzverträgen für das Kopieren und Verteilen von Lieder- und Notenblättern unterbreitet. Das Angebot habe vorgesehen, dass differenziert steigend nach der Anzahl erstellter Kopien Vergütungsbeiträge bis circa 2.200 Euro zu zahlen waren.Die Linksfraktion schreibt weiter, die VG Musikedition sei nach deren Darstellung dem Wunsch vieler Kindergärten nachgekommen, eine ”legale und den Anforderungen der Praxis entsprechende Ausnahmeregelung vom gesetzlich verankerten absoluten Fotokopierverbot“ zu ermöglichen. ”Das ist realitätsfern, moralisch fragwürdig, Bürokratismus und in den finanziellen Auswirkungen für die Einrichtungen und die Eltern unverantwortlich“, kommentiert die Linksfraktion. Die hohe Bedeutung frühkindlicher Bildung, insbesondere dem frühkindlichen Erwerb von Sprachkompetenz, werde heute nach zahlreichen Studien nicht mehr bestritten und sei zur zentralen Aufgabe im Bildungsbereich geworden. Damit komme der Erziehung und Bildung im Kindertagesbetreuungseinrichtung im Vorschulalter ”eine besondere Relevanz“ zu, die der Bedeutung schulischer Bildung wenigstens gleichgestellt ist, schreibt Die Linke.
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