21.000 privat Krankenversicherte im Basistarif

Gesundheit/Antwort - 02.03.2011

Berlin: (hib/MPI/KRU) Ende Dezember 2010 sind nach vorläufigen Zahlen rund 21.000 Menschen im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert gewesen. Das waren 7.500 Personen mehr als ein Jahr zuvor, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/4782) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/4592) mitteilt. Insgesamt seien derzeit rund 0,2 Prozent aller privat Krankenversicherten im Basistarif versichert. Aufgrund ihrer Hilfebedürftigkeit sei zum 31. Dezember 2010 bei 6.900 im Basistarif Versicherten der Beitragssatz halbiert worden. Das entspreche einem Anteil von 32,9 Prozent aller im Basistarif Versicherten. Weiter heißt es, rund 6.700 dieser Versichertengruppe (31,9 Prozent) seien mit drei oder mehr Monatsbeiträgen im Rückstand gewesen. Nach Auskunft der privaten Krankenversicherung (PKV) sei der Personenkreis der Hilfebedürftigen und der so genannten Nichtzahler jedoch mehrheitlich ”nicht identisch“.

Die Regierung fügt hinzu, ihr seien ”einzelne Fälle“ bekannt, in denen Vertragsärzte und –zahnärzte die Behandlung von Basistarifversicherten abgelehnt hätten. Der Auftrag des Gesetzgebers an die kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen zur Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung führe ”nicht zu einer unmittelbaren Erstreckung der Behandlungspflicht des einzelnen Vertragsarztes oder Vertragszahnarztes auf diese Patientengruppe“. Gleichwohl bleibe es die Aufgabe der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen, ”den ihnen obliegenden gesetzlichen Sicherstellungsauftrag wahrzunehmen“, betont die Regierung. Wenn einem Basistarifversicherten eine Behandlung abgelehnt werde, könne er sich an die zuständige Vereinigung oder an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde des Landes wenden.

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