Steuervergünstigung für Fernwärme

Finanzen/Antwort - 28.02.2011

Berlin: (hib/HLE/MPI) Eine spezifische Steuervergünstigung für Fernwärme ist nicht vorgesehen. Die Erzeugung von Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werde jedoch mit einem Entlastungsvolumen von rund 500 Millionen Euro jährlich steuerlich begünstigt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 17/4795) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/4601). Nach Regierungsangaben werden 4,79 Millionen Wohneinheiten in Deutschland mit Fernwärme beheizt.

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