Hartwig Fischer (Göttingen), CDU/CSU

Einzelhandelskaufmann

Wahlkreis 054 Göttingen
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 14. November 1948 in Verden an der Aller; evangelisch; verheiratet, zwei Kinder.

Hauptschulabschluss, 1966 bis 1969 Lehre zum Einzelhandelskaufmann mit Abschluss (Fachrichtung Sportartikel). 1969 bis 1970 Wehrdienst beim Bundesgrenzschutz See.

1970 bis 1975 Verkäufer, Substitut, Abteilungsleiter/Einkäufer bei der Karstadt AG Göttingen, dort 1975 bis 1986 Betriebsratsvorsitzender.

Mitglied von ver.di, Mitglied des Aufsichtsrates der Volksbank Göttingen, Vorstandsmitglied in der Deutschen Afrika-Stiftung.

1969 Eintritt in die Junge Union, seit 1972 Mitglied der CDU, Mitglied der Sozialausschüsse (CDA), 1977 bis 1993 Vorsitzender der CDU Göttingen-Stadt, 1984 bis 2002 Mitglied des CDU-Landesvorstandes Niedersachsen, November 1986 bis August 2002 Generalsekretär der CDU in Niedersachsen. 1976 bis 1986 Kreistagsabgeordneter des Landkreises Göttingen; 1982 bis Oktober 2002 Mitglied des Niedersächsischen Landtages.

Mitglied des Bundestages seit 2002; seit 2003 Leiter des Arbeitskreises Afrika der CDU/CSU-Fraktion, Mitglied der Afrika-Parlamentariergruppen.


Kontakt

Hartwig Fischer (Göttingen), MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss "Vereinte Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung"
  • Unterausschuss "Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit"
  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Veröffentlichungspflichtige Angaben

3. Funktionen in Unternehmen

Volksbank Göttingen e.G., Göttingen,

Mitglied des Aufsichtsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".