Eberhard Gienger, CDU/CSU

Kaufmann, Diplomsportlehrer

Wahlkreis 266 Neckar-Zaber
Direkt gewählt in Baden-Württemberg

Geboren am 21. Juli 1951 in Künzelsau; evangelisch; verheiratet, drei Söhne.

1970 Abitur am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Frankfurt am Main. Diplomsportlehrer-Studium, Studium von Englisch und Russisch.

1981 bis 1989 Tätigkeit in der Promotionsabteilung von Adidas France, seit 1990 Geschäftsführer der Eberhard Gienger Pro-Motion GmbH.

Quereinsteiger, seit Oktober 2001 Mitglied der CDU.

Mitglied des Bundestages seit 2002.


Kontakt

Eberhard Gienger, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretender Vorsitz

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  • Sportausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Eberhard Gienger pro-motion GmbH, Bad Homburg,

Geschäftsführer, monatlich, Stufe 1

3. Funktionen in Unternehmen

Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH, München,

Mitglied des Aufsichtsrates (bis 21.09.2010)

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesliga-Stiftung, Frankfurt/Main,

Mitglied des Kuratoriums

Deutscher Olympischer SportBund (DOSB), Frankfurt/Main,

Vizepräsident Leistungssport, ehrenamtlich (bis 04.12.2010)

Heinz Ziehl-Stiftung, Künzelsau,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Oesophagus Stiftung für Kinder mit Speiseröhrenmissbildung, Stuttgart,

Mitglied des Beirates

Stiftung Deutsche Sporthilfe, Frankfurt/Main,

Mitglied des Vorstandes (bis März 2010)

Mitglied des Aufsichtsrates und des Kuratoriums, ehrenamtlich (bis 04.12.2010)

Turn- Europameisterschaft Berlin 2011, Berlin,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

BoeselGienger GbR, Bad Homburg

Dropit KG, Bad Homburg

Eberhard Gienger pro-motion GmbH, Bad Homburg

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".