Mechthild Heil, CDU/CSU

Ingenieurin, selbstständige Architektin

Wahlkreis 199 Ahrweiler
Direkt gewählt in Rheinland-Pfalz

Geboren am 23. August 1961 in Andernach; katholisch; verheiratet; drei Söhne.

Abitur; Studium der Architektur an der TU Kaiserslautern, Abschluss Dipl.-Ing.

Tätig in Frankfurt bei Architekten RKW; seit 1992 in Andernach im Architekturbüro Rumpf; seit 1999 selbstständig mit RUMPF architekten + ingenieure in Andernach und Bendorf.

Mitglied der katholischen Frauengemeinschaft und der „Aktion Eine Welt“; Pilgerin bei den Matthiasbrüdern; Mitglied in der Hospizbewegung Andernach-Pellenz, im TBA (Turnerbund).

Mitglied des Bundestages seit 2009; seit 2010 Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

 


Kontakt

Mechthild Heil, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Sportausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Architektin, Andernach

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Architektin, selbständig, Andernach

3. Funktionen in Unternehmen

Stadtwerke Andernach GmbH, Andernach,

Mitglied des Aufsichtsrates

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,

Stellv. Mitglied des Kuratoriums

Kreissparkasse Mayen, Mayen,

Mitglied des Verwaltungsrates

Landkreis Mayen-Koblenz, Koblenz,

Mitglied des Kreistages

Stadt Andernach, Andernach,

Mitglied des Stadtrates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn,

Stellv. Mitglied des Kuratoriums

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

RUMPF architekten + ingenieure, Andernach

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".