Hans-Werner Kammer, CDU/CSU

Hans-Werner Kammer

Baukaufmann

Niedersachsen

Geboren am 16. Juni 1948 in Varel; evangelisch; verheiratet, ein Sohn.

Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann, Weiterbildung zum staatlich anerkannten Bilanzbuchhalter.

Seit 1970 bis zum Eintritt in den Deutschen Bundestag in einem Bauunternehmen in Wilhelmshaven als Baukaufmann tätig, davon 30 Jahre als Prokurist und kaufmännischer Leiter in verantwortlicher Position.

Vorsitzender des Senioren- und Pflegeheims Osterforde.

Seit 1974 Mitglied der CDU, seit 1974 Vorstandsmitglied der CDU Zetel, 1976 bis 1992 dort Vorsitzender, Vorsitzender der CDU-Friesland zwischen 2002 und 2010. 1976 bis 1998 Mitglied des Gemeinderates in Zetel, 1981 bis 1991 dort Bürgermeister, seit 1980 Mitglied des Kreistages Friesland, dort seit 2001 Vorsitzender der CDU-Fraktion.

Mitglied des Bundestages zwischen 2005 und Oktober 2009, sowie seit  April 2010.

> eingetreten am 1. April 2010 für die durch Verzicht ausgeschiedene Abgeordnete
Dr. Martina Krogmann

 


Kontakt

Hans-Werner Kammer, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Baukaufmann,

Hermann Geithner Söhne GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Friesland, Jever,

Mitglied des Kreistages

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".