Stellvertretender Vorsitz
- Ausschuss für Kultur und Medien
Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
- Ausschuss für Kultur und Medien
Stellvertretendes Mitglied
- Unterausschuss "Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik"
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Beigeordnete a. D., Dezernentin
Wahlkreis 059 Oberhavel - Havelland II
Direkt gewählt in Brandenburg
Geboren am 13. August 1951 in Jüterbog; verheiratet, zwei Kinder.
Polytechnische Oberschule und Erweiterte Oberschule in Jüterbog, 1970 Abitur und Eisenbahnfacharbeiterabschluss. 1970 bis 1974 Hochschulstudium in Leipzig, 1974 Abschluss als Diplomlehrerin für Kunsterziehung und Geschichte.
1974 bis 1987 Fachlehrertätigkeit in der Oberstufe in Jüterbog und Schönwalde, 1988 bis 1989 Studium für Jugendhilfe mit Abschluss. 1990 bis 1998 Beigeordnete und Dezernentin für Soziales, Jugend, Kultur, Bildung, Sport und Gesundheit im Landkreis Havelland.
Seit 1990 Mitglied der SPD, 1992 bis 1993 Mitglied im SPD-Kreisvorstand Nauen, 1993 bis 2005 im Unterbezirksvorstand Havelland und seit 1998 im SPD-Landesvorstand Brandenburg. 1990 bis 1994 Abgeordnete im Kreistag Nauen, 1994 bis 1998 Abgeordnete im Kreistag Havelland, seit 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Seit November 2009 stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien; filmpolitische und stellvertretende arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, stellvertretende Vorsitzende der Parlamentariergruppe „Freundeskreis Taipeh“, stellvertretende Vorsitzende der Parlamentariergruppe AWEPA.
Angelika Krüger-Leißner, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
FFA - Filmförderungsanstalt, Berlin,
Mitglied des Verwaltungsrates und der Vergabekommission, 2009, Stufe 3
Deutsch-Chinesische Gesellschaft e.V. - Freunde Taiwans, Berlin,
Mitglied des Vorstandes
Jugendaufbauwerk Nauen e.V., Nauen,
Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".