Bettina Kudla, CDU/CSU

Wirtschaftsprüferin

Wahlkreis 153 Leipzig I
Direkt gewählt in Sachsen

Geboren am 20. Juli 1962 in München

1981 Abitur auf dem St.-Anna-Gymnasium, 1981 bis 1988 Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Steuern und Bankwirtschaft an der Ludwig-Maximilian-Universität München
1993 Prüfung zur Steuerberaterin. 1994 Prüfung zur Wirtschaftsprüferin und Prokuristin.

1988 bis 1990 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH, München, 1990 bis 2004 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH, Halle Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin mit dem Schwerpunkt Prüfung und betriebswirtschaftliche Beratung von kommunalen Unternehmen in Sachsen und Sachsen-Anhalt, seit 1999 Director, 2004 bis 2005 Stadtkämmerin der Stadt Rosenheim, 2005 bis 2009 Bürgermeisterin und Beigeordnete für Finanzen der Stadt Leipzig.

Seit 14.10.2009 Mitglied des Deutschen Bundestages.

Kuratoriumsmitglied des ifo-Institutes für Wirtschaftsforschung der Universität München; Mitglied des Institutes für Wirtschaftsprüfer, Düsseldorf; Mitglied des Beirates der Sparkassenversicherung Sachsen, Dresden;
seit 2009 Stellvertretende Kreisvorsitzende des CDU-Kreisverband Leipzig-Stadt; Mitglied im Bundesfachausschuss der CDU für Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzpolitik.


Kontakt

Bettina Kudla, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Finanzausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss Kommunales
  • Haushaltsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Finanzbürgermeisterin,

Stadt Leipzig, Leipzig

3. Funktionen in Unternehmen

Sparkassen Versicherung Holding AG Sachsen, Dresden,

Mitglied des Beirates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".