Christine Lambrecht, SPD

Rechtsanwältin

Wahlkreis 188 Bergstraße
Gewählt über Landesliste Hessen

Geboren am 19. Juni 1965 in Mannheim; evangelisch; ledig, ein Sohn.

1984 Abitur in Viernheim. 1984 Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim und Mainz, erstes und zweites juristisches Staatsexamen. 1992 Aufbaustudium an der Verwaltungshochschule in Speyer, Abschluss: Magister der Verwaltungswissenschaften.

Seit 1992 Lehrauftrag an der Berufsakademie Mannheim für Zivil- und Wirtschaftsrecht, Vorträge in der Erwachsenenbildung; seit 1995 selbständige Rechtsanwältin in Viernheim.

Mitglied der AWO, im VdK und im Verein Bürger und Polizei e. V., Gründungsmitglied des Vereins Frauenhaus Bergstraße.

Seit 1982 Mitglied der SPD, Vorstandsmitglied des SPD-Hessen-Süd und des SPD-Landesverbandes Hessen, Mitglied im SPD-Parteirat. Seit 1985 Stadverordnete der Stadt Viernheim, 1989 bis 1997 Kreistagsabgeordnete im Kreis Bergstraße.

Mitglied des Bundestages seit 1998; seit Oktober 2002 Vorsitzende der Arbeitsgruppe Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunität der SPD-Fraktion.


Kontakt

Christine Lambrecht, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Rechtsausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Wahlausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwältin, selbständig, Viernheim

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Stadt Viernheim, Viernheim,

Stadtverordnete

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".