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Rechtsanwalt
BerlinGeboren am 09.05.1971 in Herzberg/Elster (Land Brandenburg); evangelisch; verheiratet; drei Kinder.
Polytechnische Oberschule von 1977 bis 1987 in Frankfurt/Oder und Schlieben; Erweitere Oberschule/Abitur von 1987 bis 1989 in Herzberg/Elster; Wehrdienst von November 1989 bis Februar 1990 in Brandenburg an der Havel; Studium der Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaften in Giessen und Berlin; 1. juristisches Staatsexamen 1999 in Berlin; Referendariat in Berlin von 2000 bis 2002; 2. juristisches Staatsexamen 2003 in Berlin.
Seit 2003 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Berlin; seit 2004 Geschäftsführer in verschiedenen Trägergesellschaften von sozialen Einrichtungen in Berlin Brandenburg und Sachsen Anhalt.
Mitglied der Berliner FDP seit November 1996 heute Ortsverband Wilmersdorf; Mitglied von Vorständen auf verschiedenen Ebenen und seit 2006 stellvertretender Landesvorsitzender in Berlin; Kandidat für den Deutschen Bundestag auf Platz 2 der Landesliste der Berliner FDP. Seit März 2010 Schatzmeister der Berliner FDP.
Lars Lindemann, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwalt,
Jotzo, Jung & Partner, Berlin
Angestellter,
St. Joseph-Krankenhaus Berlin-Weißensee GmbH, Berlin
Jotzo, Jung & Partner, Berlin,
Rechtsanwalt
St. Joseph-Krankenhaus Berlin-Weißensee GmbH, Berlin,
Angestellter, monatlich, Stufe 3
Akademie für Palliative Care in Brandenburg e.V., Kloster Lehnin,
Mitglied des Kuratoriums
Generationeninstitut - Institut für Familienvermögen und den Dialog der Generationen e.V., Berlin,
Vorsitzender des Vorstandes
Stiftung Berliner Schloss - Humboldt-Forum, Berlin,
Stellv. Mitglied des Stiftungsrates
Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, Berlin,
Mitglied des Stiftungsrates
Ärztehaus am Potsdamer Stadtschloss GmbH & Co. KG, Potsdam
Weststrand Beteiligungsgesellschaft mbH, Teltow
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".