Christian Lindner, FDP

Generalsekretär der FDP

Wahlkreis 101 Rheinisch-Bergischer Kreis
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 7. Januar 1979 in Wuppertal; wohnhaft in Wermelskirchen und Düsseldorf; katholisch; ledig.

Abitur 1998; Oberleutnant d. R. (Luftwaffe); Studium der Politikwissenschaft, des Öffentlichen Rechts und der Philosophie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Abschluss: Magister Artium.

1997 bis 2004 Inhaber einer Werbeagentur und eines Internet-Unternehmens; Herausgabe von Fachbüchern.

Seit 1995 Mitglied der FDP; seit 1998 Mitglied des Landesvorstandes der FDP in Nordrhein-Westfalen; seit 2002 Vorsitzender des FDP-Kreisverbandes Rheinisch-Bergischer Kreis; von 2004 bis Februar 2010 Generalsekretär der nordrhein-westfälischen FDP; seit 2007 Mitglied des Bundesvorstands der FDP. Seit 14. Dezember 2009 Generalsekretär der FDP.

2000 bis 2009 Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen; 2005 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion.

Platz 9 der Landesreserveliste der FDP Nordrhein-Westfalen für den Deutschen Bundestag.


Kontakt

Christian Lindner, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Freie Demokratische Partei, Berlin,

Generalsekretär, monatlich, Stufe 2

Sparkasse Leverkusen, Leverkusen,

Vortrag, 2010, Stufe 2

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

ZDF, Mainz,

Mitglied des Fernsehrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".