Ordentliches Mitglied
- 1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Stellvertretendes Mitglied
- Innenausschuss
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Ministerialbeamter
Wahlkreis 095 Köln II
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen
Geboren am 10.02.1964; verheiratet; evangelisch, eine Tochter.
1970 – 1974 Ev. Ernst-Moritz-Arndt-Grundschule; 1974 – 1983 Gymnasium Rodenkirchen; 1983 – 1984 Grundwehrdienst in Munster; 1984 – 1990 Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre; Universität zu Köln, Stipendiat der Konrad Adenauer-Stiftung, 1990 1. juristisches Staatsexamen; 1990 - 1993 Referendariat u.a. in Brüssel, Speyer, Köln; 1993 2. juristisches Staatsexamen; 1995 Promotion zum Dr. jur. (Köln)
1994 - 2009 Volljurist im Bundesumweltministerium (Bonn); Energiepolitik, Klimaschutz, kommunaler und produktbezogener Umweltschutz (1994 - 1998); Internationaler Naturschutz (1998)
Recht der nuklearen Ver- und Entsorgung einschließlich europäischer und internationaler Fragen (1998 - 2009); seit 2004 Mitautor im Kommentar "Energierecht".
Mitglied Diakonie Michaelshoven e.V., dort: Mitglied des Aufsichtsrates des Berufsförderungswerks Michaelshoven gGmbH
1982 Beitritt in Junge Union und CDU; 1994 - 2004 und seit 2007 Vorsitzender des CDU Stadtbezirksverbands Köln-Rodenkirchen; seit 1998 Mitglied des Landesfachausschusses Umweltpolitik der CDU NRW
1999 - 2009 Mitglied des Rates der Stadt Köln; Umweltpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion
Dr. Michael Paul, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Regierungsdirektor,
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn
Berufsförderungswerk Köln gemeinnützige GmbH (BFW Köln), Köln,
Mitglied des Aufsichtsrates
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".