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Sparkassenangestellte, Journalistin
Wahlkreis 042 Stadt Hannover I
Gewählt über Landesliste Niedersachsen
1955 bis 1964 Schulbesuch in Himmelsthür bei Hildesheim. 1964 bis 1967 Ausbildung zur Kontoristin; 1968 Umschulung zur Sparkassenangestellten.
1969 bis 1971 Angestellte der Landeszentralbank; freie Journalistin, u. a. Bild, ZDF.
Mitglied u. a. bei der Caritas, Haus und GrundEigentum Hannover, Partnerschaft der Parlamente, Frauenschutzhaus Hannover.
1971 Eintritt in die CDU und die Junge Union, 1971 bis 1975 stellvertretende Vorsitzende der Jungen Union im Kreisverband Hannover Land, 1986 Mitglied im Vorstand der Niedersachsen CDU, 1996 bis 2000 Mitglied im CDU-Bundesvorstand; 1982 bis 1997 Vorsitzende der Frauen-Union Bezirksverband Hannover. 1990 bis 2002 Landtagsabgeordnete in Niedersachsen, hier 1994 bis 2002 stellvertretende Fraktionsvorsitzende. 1972 bis 1976 Mitglied im Rat der Stadt Misburg, 1976 bis 1996 Mitglied im Bezirksrat Misburg-Anderten.
Mitglied des Bundestages seit 2002.
Rita Pawelski, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
HAUS & GRUNDEIGENTUM KomfortLeben GmbH, Hannover,
Mitglied des Aufsichtsrates
HAUS & GRUNDEIGENTUM Medien GmbH, Hannover,
Vorsitzende des Aufsichtsrates
Freundeskreis Schloss Herrenhausen e.V., Hannover,
Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich
HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover e.V., Hannover,
Stellv. Vorsitzende
Kinder von Tschernobyl - Stiftung des Landes Niedersachsen, Hannover,
Mitglied des Beirates
World Vision Deutschland e.V.
Der Deutsche Kinderpreis, Friedrichsdorf,
Mitglied des Beirates
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".