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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wahlkreis 260 Böblingen
Gewählt über Landesliste
Baden-Württemberg
Geboren am 02.März 1959 in Most (CSSR)
Im Alter von 11 Jahren mit Eltern in die Bundesrepublik Deutschland umgesiedelt.
Seit 1970 wohnhaft in Sindelfingen.
Nach Abitur am Gymnasium in den Pfarrwiesen in Sindelfingen, folgte das Jura-Studium.
Seit 1990 als Rechtsanwalt in Stuttgart tätig. Seit 2003 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Seit der Schulzeit aktiv u.a als Schülersprecher am Pfarrwiesengymnasium in Sindelfingen. Seit dem 15. Lebensjahr Mitglied der VVN-Bund der Antifaschisten; von 1975 bis 1990 in den Funktionen als Kreisvorsitzender und Mitglied des Landesvorstands der VVN-BdA. 1981 Mitbegründer der Friedensbewegung im Kreis Böblingen und aktive Mitarbeit in der Friedensvereinigung Böblingen; später in der Friedensgruppe „EntRüstung“.
Seit Dezember 1990 Mitglied der PDS in Baden-Württemberg. Von 1991-1998 als Landesschatzmeister der PDS in Baden-Württemberg tätig, Gründungsmitglied und von 1998- 2005 Schatzmeister der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Baden-Württemberg. Seit Gründung der PDS im Kreis Böblingen im Jahr 1998 Mitglied des Vorstands, seit 2002 Kreisvorsitzender der PDS und seit Juli 2007 der Linken.
Richard Pitterle, MdB
DIE LINKE.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwalt, Stuttgart
Rechtsanwalt, Stuttgart
Deutsch-Tschechische Juristenvereinigung e.V., Frankfurt/Main,
Vizepräsident
Dr. Molnár + Partners Consulting s.r.o., Prag
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".