Marlene Rupprecht (Tuchenbach), SPD

Lehrerin

Wahlkreis 243 Fürth
Gewählt über Landesliste Bayern

Geboren am 20. Dezember 1947 in Neuenbürg/Enzkreis; verheiratet, eine Tochter.

1967 Abitur. Studium für das Lehramt. Lehrerin an Haupt-, Grund- und Sonderschulen.

Gründerin und Vorsitzende des Frauenhauses Fürth, Kuratorin des Müttergenesungswerkes; Mitglied der AWO und im Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnen-Verband (BLLV).

Vorsitzende im SPD-Unterbezirk Fürth. Kreisrätin im Landkreis Fürth.

Mitglied des Bundestages seit 25. September 1996.


Kontakt

Marlene Rupprecht (Tuchenbach), MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Vorsitz

  • Kinderkommission - Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder

Ordentliches Mitglied

  • Kinderkommission - Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
  • Schriftführer
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Stellvertretendes Mitglied

  • Petitionsausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung des Europarates
  • Europäische Versammlung für Sicherheit und Verteidigung / Versammlung der Westeuropäischen Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Fürth, Fürth/Zirndorf,

Mitglied des Kreistages

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Berlin,

Beisitzerin

Elly-Heuss-Knapp-Stiftung - Deutsches Müttergenesungswerk, Stein/Landkreis Fürth,

Vorsitzende

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".