Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
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- Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Industriekaufmann, Personalfachkaufmann
Wahlkreis 128 Coesfeld - Steinfurt II
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen
Gymnasium. Industriekaufmann, Personalfachkaufmann.
1970 bis 1973 tätig bei Mannesmannröhren-Werke. 1973 bis 1978 Verbandssekretär des KKV-Verbandes der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung. 1978 bis 1984 Bundessekretär des BDKJ. Seit 1984 Diözesansekretär des Kolpingwerkes Diözesanverband Münster.
Mitglied beim Kolpingwerk und in verschiedenen kulturellen und sozialen Organisationen.
1972 Eintritt in die CDU und die CDA, einige Jahre Jugendvertreter in der Bezirksvertretung Essen-Borbeck, einige Jahre Vorsitzender der CDA Nottuln und CDA-Vorstand Kreis Coesfeld; stellvertretender Vorsitzender des Bezirksvorstands der CDU Münsterland. 1989 bis 1994 und von 2004 bis Anfang 2006 im Rat der Gemeinde Nottuln und Vorsitzender des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Karl Schiewerling, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Münster,
Vorsitzender der Vertreterversammlung, ehrenamtlich
Sparkasse Westmünsterland, Dülmen,
Mitglied des Beirates
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen Westfalen-Lippe, Münster,
Vorsitzender, ehrenamtlich
Katholischer Arbeitskreis für Familienerholung e.V., Köln,
Vorsitzender, ehrenamtlich
Kolpingwerk - Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V., Paderborn,
Vorsitzender, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".