Stellvertretendes Mitglied
- Auswärtiger Ausschuss
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Lehrer
Wahlkreis 294 Ravensburg
Direkt gewählt in Baden-Württemberg
Geboren am 23. Februar 1957 in Ludwigsburg; katholisch; drei Kinder.
1976 Abitur am Friedrich-Schiller-Gymnasium in Ludwigsburg. 1976 bis 1982 Studium der Romanistik, Germanistik und Geschichte an den Universitäten Tübingen und Grenoble, 1982 bis 1984 Referendar für das Lehramt an Gymnasien in Ravensburg, 1985 Promotion am Romanischen Seminar der Universität Tübingen.
Angestellter des Lehramts am Freien katholischen Gymnasium im Bildungszentrum St. Konrad in Ravensburg.
1973 Eintritt in die Junge Union; 1982 Eintritt in die CDU, Bezirksvorsitzender der CDU Württemberg-Hohenzollern, Mitglied des Landesvorstandes der CDU Baden-Württemberg.
Mitglied des Bundestages seit 1990; seit 1995 Vorsitzender der deutsch-französischen Parlamentariergruppe; seit 1998 Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Auswärtigen Ausschuss und stellvertretender Außenpolitischer Sprecher, seit November 2005 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, seit 2006 Koordinator für die deutsch-russische zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit im Auswärtigen Amt.
Dr. Andreas Schockenhoff, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Information System Solutions AG, Ravensburg,
Mitglied des Aufsichtsrates
Comitè d`études des relations franco-allemandes (CERFA), Paris,
Mitglied des Direktoriums, ehrenamtlich
Gesellschaft für übernationale Zusammenarbeit e.V. (GÜZ), Bad Honnef,
Mitglied des Hauptausschusses, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".