Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Stellvertretendes Mitglied
- Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
- Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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Diplom-Betriebswirtin
Wahlkreis 288 Waldshut
Gewählt über Landesliste
Baden-Württemberg
Geboren am 13. Oktober 1962 in Waldshut; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder.
1982 Abitur am Hochrhein-Gymnasium Waldshut. 1983 bis 1989 Studium der Wirtschaftswissenschaften in Freiburg im Breisgau und Zürich (Schweiz), Abschluss mit dem Lizenziat der Wirtschaftswissenschaften, Richtung Betriebswirtschaft, Diplom Betriebswirt an der Universität Zürich.
1992 bis 1996 tätig als Marketing-Assistentin, 1997 bis 2005 Beratung und Kommunikation für Karin Rehbock-Zureich, MdB. Seit März 2010 selbständig als Unternehmensberaterin.
Mitglied bei ver.di, AWO, KLAR - Kein Leben mit atomaren Risiken, Hospizdienst, Gegen Vergessen Für Demokratie e.V. und EUROSOLAR - Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien e.V.
Seit 1994 Mitglied der SPD, seit 1999 stellvertretende Vorsitzende der ASF, Kreisverband Waldshut. Seit 2001 Vorsitzende des SPD-Kreisverbands Waldshut. Seit 1999 Gemeinderätin in Lauchringen, seit 2004 Mitglied des Kreistages Landkreis Waldshut. Seit 2005 Mitglied des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee.
Mitglied des Bundestages von 2005 bis 2009 und erneut seit Oktober 2010. Seit 2007 Mitglied im Landesvorstand der SPD Baden-Württemberg.
> eingetreten am 28. Oktober 2010 für den am 14. Oktober verstorbenen Abgeordneten Dr. Hermann Scheer
Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Unternehmensberaterin, selbständig, Lauchringen
Gemeinde Lauchringen, Lauchringen,
Mitglied des Gemeinderates, ehrenamtlich
Landkreis Waldshut, Waldshut-Tiengen,
Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
Regionalverband Hochrhein-Bodensee, Waldshut-Tiengen,
Mitglied der Verbandsversammlung, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".