Detlef Seif, CDU/CSU

Rechtsanwalt

Wahlkreis 093 Euskirchen - Erftkreis II
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 15.08.1962 in Euskirchen; Wohnhaft in Weilerswist; evangelisch; verheiratet; ein Kind.

1982 Abitur; 1982 / 84 Grundwehrdienst; 1984 / 89 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn; 1990 1. jur. Staatsprüfung; 1993 2. jur. Staatsprüfung; 1993 Zulassung als Rechtsanwalt.

Seit Oktober 1982 Mitglied der CDU; diverses parteipolitisches und überparteiliches Engagement; u.a. Ende der achtziger Jahre als Vorsitzender der Bürgerinitiative Steinbachtalsperre; Mitte der achtziger Jahre Referent zum Thema: „Menschenrechtsverletzungen in der DDR“; verschiedene Ämter in der CDU; seit Juni 2009 Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Euskirchen.


Kontakt

Detlef Seif, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Stellvertretendes Mitglied

  • Rechtsausschuss
  • Verteidigungsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Rechtsanwalt, Weilerswist

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwalt, Weilerswist,

Mandant 01, 2010, Stufe 1

Mandant 02, 2010, Stufe 1

Mandant 03, 2010, Stufe 1

Mandant 04, 2010, Stufe 1

Mandant 05, 2010, Stufe 1

Mandant 06, 2010, Stufe 1

Mandant 07, 2010, Stufe 1

Mandant 08, 2010, Stufe 1

Mandant 09, 2010, Stufe 1

Mandant 10, 2010, Stufe 1

Mandant 11, 2010, Stufe 1

Mandant 12, 2010, Stufe 1

Mandant 13, 2010, Stufe 1

Mandant 14, 2010, Stufe 1

Mandant 15, 2010, Stufe 1

Mandant 16, 2010, Stufe 1

Mandant 17, 2010, Stufe 1

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".