Dr. Rainer Stinner, FDP

Dr. Rainer Stinner

Unternehmensberater

Wahlkreis 219 München-Ost
Gewählt über Landesliste Bayern

Geboren am 26. Juni 1947 in Bremen; evangelisch-lutherisch, verheiratet.

Seit 1968 wohnhaft in München.

Abitur 1966 in Bremen. Wehrdienst 1966 bis 1968 bei der Marine. Studium der Betriebswirtschaftslehre 1968 bis 1972, Diplomkaufmann; Assistent an der Universität München 1973 bis 1975, Dr. rer. pol.

Seit 1976 Unternehmensberater. Seit 1980 Aufbau einer eigenen Beratungsgesellschaft, Verkauf dieser Gesellschaft an eine internationale Beratungsgruppe, Geschäftsführer dieser Gesellschaft bis Ende 1993. Ab 1994 selbständiger Unternehmensberater.

Mitglied in der American Chamber of Commerce.

Seit 1973 Mitglied der FDP, 1974 bis 1984 Mitglied und seit 2004 Vorsitzender des FDP-Stadtvorstandes München, 2005-2009 Mitglied des FDP-Bundesvorstandes.

Mitglied des Bundestages seit 2002.


Kontakt

Dr. Rainer Stinner, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Auswärtiger Ausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Verteidigungsausschuss

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung der NATO (North Atlantic Treaty Organisation)

Stellvertretendes Mitglied

  • Interparlamentarische Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Unternehmensberater, München,

Klient 01, 2010, Stufe 3

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

AIESEC e.V., Lokalkomitee München, München,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V., Berlin,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Stiftung "Wings of Hope Deutschland", München,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Südosteuropa-Gesellschaft e.V., München,

Beisitzer des Präsidiums, ehrenamtlich

TAMAD e.V., München,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".