Stellvertretender Vorsitz
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Diplom-Betriebswirt (FH)
Wahlkreis 008 Segeberg - Stormarn-Nord
Direkt gewählt in Schleswig-Holstein
1978 Abitur an der Dahlmannschule Bad Segeberg. 1978 bis 1980 Zeitsoldat. 1980 bis 1982 Lehre zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel, Fachrichtung Futtermittel und Getreide. 1982 bis 1987 Studium der Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Abschluss als Diplom-Betriebswirt (FH) an der Fachhochschule Kiel.
1988 Eintritt bei der Deutschen Bundespost, 1989 bis 1994 Sachbearbeiter im Kostencontrolling.
Mitglied der Kommunikationsgewerkschaft DPV, im Deutschen Siedlerbund und im Tennisclub Seth e. V. von 1967.
1975 Mitglied der Jungen Union, 1977 Mitglied der CDU, 1982 bis 1991 Kreisvorsitzender der Jungen Union Segeberg, 1989 bis 1997 stellvertretender CDU-Kreisvorsitzender, seit 1997 CDU-Kreisvorsitzender. 1987 bis 2002 Gemeindevertreter in Seth, 1992 bis 2002 erster stellvertretender Bürgermeister in Seth. 1990 bis 1994 Mitglied des Kreistages. 1994 bis 2002 Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Mitglied des Bundestages seit 2002; seit November 2005 stellvertretender Vorsitzender des Petitionsausschusses.
Gero Storjohann, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutsche Bahn AG, Berlin,
Mitglied des Regionalen Verkehrspolitischen Beirates Hamburg/Schleswig-Holstein (bis 31.01.2010)
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
Mitglied des Eisenbahninfrastrukturbeirates
Bundesverband Deutscher Motorveteranen-Clubs e.V. (DEUVET), Berlin,
Mitglied des Beirates (bis 10.02.2010)
THW-Landesvereinigung Schleswig-Holstein e.V., Kiel,
Stellv. Vorsitzender
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".