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Sonderschullehrerin
Wahlkreis 012 Wismar - Nordwestmecklenburg -
Parchim
Direkt gewählt in Mecklenburg-Vorpommern
Geboren in mecklenburgischen Lübz; evangelisch; verheiratet.
Besuch der Polytechnischen Oberschule Lübz; Studium am Institut für Lehrerbildung in Rostock; Studium an der Pädagogischen Hochschule in Magdeburg; Abschluss als Diplom-Lehrerin für Sonderschulen; Lehrerin an der Sonderschule in Wanzleben bei Magdeburg; Zusatzstudium der Erziehungswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; 1992 bis 2002 Angestellte einer Import- und Großhandelsfirma in Frankfurt/Main.
Seit 1999 Mitglied des Kreistages zu Parchim; seit 2001 Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion Parchim; seit 2001 Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Parchim; 1999 bis 2005 Mitglied des CDU-Landesvorstandes; 2001 bis 2005 Stellvertretende CDU-Landesvorsitzende; 2006 bis 2008 Aufsichtsratsvorsitzende des Flughafens Parchim; seit 2002 Mitglied des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern; Ausschüsse: Wirtschaft, Arbeit, Bau und Landesentwicklung, Petitionsausschuss; 2002 bis 2006 arbeitsmarktpolische Sprecherin der CDU-Fraktion; seit November 2007 verantwortlich für das Sorgentelefon der CDU-Fraktion.
U.a.; Logistikinitative Mecklenburg-Vorpommern; Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA); Regionalmarketingverein Mecklenburg-Schwerin.
Karin Strenz, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Mitglied des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Beratung, Immobilienvermittlung,
Karin Strenz GbR, Sehlsdorf
Karin Strenz GbR, Sehlsdorf,
Beratung, Immobilienvermittlung
Landkreis Parchim, Parchim,
Mitglied des Kreistages
Volkshochschule Parchim, Parchim,
Mitglied des Beirates
Karin Strenz GbR, Sehlsdorf
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".