Ute Vogt, SPD

Rechtsanwältin

Wahlkreis 258 Stuttgart I
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 03. Oktober 1964 in Heidelberg; aufgewachsen in Wiesloch / Rhein-Neckar-Kreis.

Abitur am Wirtschaftsgymnasium in Wiesloch; Studium an der Universität Heidelberg und an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer; Abschluss mit dem zweiten juristischen Staatsexamen; selbstständige Rechtsanwältin.

Seit 1983 bei den Jusos engagiert; 1984 Eintritt in die SPD; 1989 bis 1994 Stadträtin im Wieslocher Gemeinderat, alternierend auch als Fraktionsvorsitzende; 1991 bis 1994 Sprecherin des Juso-Landesverbandes; Oktober 1994 bis Oktober 2005 Abgeordnete des Deutschen Bundestages für den Wahlkreis Pforzheim/Enzkreis; am 27. September 1998 den Wahlkreis Pforzheim/Enzkreis erstmals für die SPD direkt gewonnen; von 1999 bis 2009 Landesvorsitzende der SPD Baden- Württemberg; Spitzenkandidatin der SPD Baden-Württemberg für die Landtagswahlen 2001 und 2006; November 2002 bis November 2005 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern; April 2006 bis Januar 2008 Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg; seit Oktober 2003 Präsidiumsmitglied der SPD; März 2006 bis September 2009 Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Bretten.

U.a. DLRG; Vizepräsidentin; THW Ehrenpräsidentin der THW-Jugend Baden- Württemberg; EuroSolar, Naturfreunde, ver.di


Kontakt

Ute Vogt, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • 1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Rechtsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Rechtsanwältin, Pforzheim

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG), Bad Nenndorf,

Vizepräsidentin

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".