Andrea Astrid Voßhoff, CDU/CSU

Andrea Astrid Voßhoff

Juristin

Wahlkreis 061 Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
Gewählt über Landesliste Brandenburg

Geboren am 31. Juli 1958 in Haren/Ems; römisch-katholisch; verheiratet.

1977 bis 1979 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster, 1979 bis 1980 Auslandsstudium an der Universität von Lausanne, 1987 zweites juristisches Staatsexamen.

1988 bis 1991 Tätigkeit als Rechtsanwältin, 1991 bis 1998 Tätigkeit in einem Notarbüro in Rathenow.

1986 Eintritt in die CDU, seit 1997 Mitglied im Kreisvorstand der CDU Havelland, 1996 bis 2000 Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Brandenburg.
Seit 2003 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung in Rathenow, seit September 2008 Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft der Stadt Rathenow, seit September 2008 Mitglied im Kreistag Havelland.

Mitglied des Bundestages seit 1998.


Kontakt

Andrea Astrid Voßhoff, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Rechtsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Wahlausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Havelland, Rathenow,

Mitglied des Kreistages

Stadt Rathenow, Rathenow,

Mitglied der Stadtverordnetenversammlung

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bürgerstiftung für die Region Rathenow, Rathenow,

Vorsitzende des Stiftungsrates, ehrenamtlich

Jakob-Kaiser-Bildungswerk e.V., Potsdam,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".