Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2009 > Untersuchungsausschuss zum Luftangriff bei Kundus hat sich konstituiert
Der Verteidigungsausschuss ist der einzige Ausschuss des Bundestages, der sich gemäß Artikel 45a, Absatz 2 des Grundgesetzes selbst als Untersuchungsausschuss einsetzen darf, wenn dies mindestens ein Viertel seiner Mitglieder verlangt. Dem 34-köpfigen Gremium unter Vorsitz der SPD-Abgeordneten Susanne Kastner gehören 13 Parlamentarier der CDU/CSU-Fraktion, acht der SPD-Fraktion, fünf der FDP-Fraktion, und jeweils vier Abgeordnete der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen an.
Den konkreten Untersuchungsauftrag und die Modalitäten der Ausschussarbeit will der Untersuchungsausschuss im Verlauf des Nachmittags in seiner ersten regulären Sitzung festlegen.
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