Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2010 > Staatsvertrag zu Verteilung von Versorgungslasten bei Dienstherrenwechsel
Berlin: (hib/STO/JOH) Der Bundestag soll dem mit den Ländern geschlossenen Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln zustimmen. Dies sieht ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 17/1696) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Parlamentsplenums steht.
Hintergrund ist der Vorlage zufolge die mit der Föderalismusreform I vom August 2006 erfolgte Neuordnung der Gesetzgebungszuständigkeit für das Versorgungsrecht der Beamten. Sie macht es laut Bundesregierung erforderlich, die bisher bundeseinheitlich geregelte Verteilung der Versorgungslasten in den Fällen eines bundes- oder länderübergreifenden Dienstherrenwechsels auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen, die Bund und Länder auch künftig gleichermaßen bindet. Dazu haben Bund und Länder den sogenannten Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag geschlossen, dem der Bundestag mit dem vorliegenden Gesetz zustimmen soll.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Für redaktionelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Tel.: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr, freitags 8.30 bis
14.00 Uhr
Fax: +49 (0)30 227 36001
E-Mail:
vorzimmer.puk2@
bundestag.de