Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2010 > Steuerabkommen mit der Insel Man
Berlin: (hib/HLE/JOH) Die Bundesregierung und die Regierung der Insel Man wollen zu einem besseren Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten kommen. Dies ist Inhalt des von der Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegten Abkommens vom 13. August 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch in Steuersachen ( 17/1698). Wie die Bundesregierung schreibt, habe die Regierung von Guernsey den OECD-Standard zur Transparenz und effektivem Austausch für Besteuerungszwecke anerkannt und sich außerdem bereit erklärt, diesen Standard in Abkommen mit OECD-Mitgliedsländern umzusetzen. Das Abkommen enthalte alle Kernelemente des OECD-Standards, versichert die Bundesregierung. Auskünfte sollen in Zukunft erteilt werden können, wenn sie für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren ”voraussichtlich erheblich“ sind. Außerdem hat die Bundesregierung noch den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen ( 17/1697) vorgelegt. Das Abkommen enthalte punktuelle Regelungen für Einkünfte aus dem Betrieb von Seeschiffen sowie der Besteuerung des Personals auf Seeschiffen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Für redaktionelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Tel.: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr, freitags 8.30 bis
14.00 Uhr
Fax: +49 (0)30 227 36001
E-Mail:
vorzimmer.puk2@
bundestag.de