Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2010 > Bundesregierung: Keine Notwendigkeit für einen gesetzlichen Mindestlohn
Berlin: (hib/ROS/ELA) Die Bundesregierung spricht sich gegen einen gesetzlichen Mindestlohn aus und weist die Behauptung zurück, ”unsichere und schlecht bezahlte Beschäftigungsverhältnisse fördern zu wollen“. Dies geht aus ihrer Antwort ( 17/1502) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/1316) hervor.
Im Jahr 2006 habe der ”Anteil der Niedriglohnbeschäftigten in Betrieben mit 10 und mehr Beschäftigten bei 20 Prozent“ gelegen, heißt es in der Antwort. Für die Wirtschaftsbereiche, für die sowohl 2001 als auch 2006 Zahlen erhoben wurden, sei ein Anstieg von 17 auf 20 Prozent festzustellen. Das Gastgewerbe habe mit 62,1 Prozent die meisten Niedriglohnbeschäftigten von allen Wirtschaftszweigen gehabt, gefolgt vom Grundstück- und Wohnungswesen (40,2 Prozent), dem Dienstleistungssektor (24,9 Prozent), dem Handel (24,6 Prozent) sowie dem Bereich Verkehr- und Nachrichtenübermittlung (24 Prozent), schreibt die Bundesregierung. In Bezug auf den Anteil von Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnbereich belegt Deutschland den Angaben zufolge europaweit mit 19, 61 Prozent den zwölften Platz. Lettland ist in der entsprechenden Tabelle Spitzenreiter mit 30, 90 Prozent, Schlusslicht ist Finnland mit 5,96 Prozent.
Als Quelle der Zahlen über die EU-Mitgliedsstaaten nennt die Regierung die Eurostat-Datenbank. Bei den anderen Zahlen verweist sie auf die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes, die alle vier Jahre erhoben werde. Mit der daraus berechneten ”Abgrenzung des Niedriglohnsektors“ könne allerdings eine zeitliche Veränderung des Niedriglohnsektors vor 2006 mit der Verdienststrukturerhebung nur eingeschränkt verfolgt werden. Den Grund sieht die Bundesregierung in der ”nicht vollständigen Abdeckung aller Wirtschaftszweige der vorhergehenden Erhebung im Jahr 2001.“
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