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Berlin: (hib/KTK/STO ) Die Bundesregierung bekräftigt das Ziel, die Bundesausbildungsförderung (BAföG) weiterzuentwickeln. Dies entspreche ”der klaren Beschlusslage der Koalition“, schreibt die Regierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Entwurf einer BAföG-Novelle ( 17/1941). Bis 2013 wolle der Bund zusätzlich 12 Milliarden Euro für Bildung und Forschung zur Verfügung stellen. Die Bundesregierung teile ”angesichts dieser gemeinsam beschlossenen Zielsetzung“ nicht die Absicht des Bundesrates, die BAföG-Reform unter einen Finanzierungsvorbehalt zu stellen.
Der Gesetzentwurf , der vom Bundestag am Donnerstag ohne Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde, sieht eine Anhebung der BAföG-Bedarfssätze um zwei Prozent und der Freibeträge um drei Prozent vor. Er enthält hinaus zahlreiche Änderungen hinsichtlich der Gewährung und Berechnung des BAföG.
Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme die finanziellen Belastungen durch die geplanten Änderungen. Den Ländern würden durch die Reform in den Jahren 2010 bis 2013 zusätzliche Ausgaben in Höhe von 529 Millionen Euro entstehen. Der Bundesrat erwarte deshalb, dass der Bund die Länder ”mit zusätzlichen Umsatzsteuermitteln“ unterstützt. ”Angesichts der Finanzsituation der Länder“ sei die Reform unter einen generellen Finanzierungsvorbehalt zu stellen.
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