Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Jun 2010 > Grünes Licht für Jobcenter-Reform und dazugehörige Grundgesetz-Änderung
Berlin: (hib/ELA/HIL) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag grünes Licht für die Jobcenter-Reform gegeben. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der SPD-Fraktion und der Grünen-Fraktion verabschiedete der Ausschuss die für den geplanten Umbau der Arbeitsverwaltung notwendige Grundgesetzänderung ( 17/1939 und 17/1554). Die Linksfraktion stimmte dagegen.
Ebenfalls mit Mehrheit stimmte der Ausschuss für die die Grundgesetz-Änderung flankierenden gleichnamigen Gesetzentwürfe von Bundesregierung und den Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP mit dem Namen ”Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ ( 17/1940 sowie 17/1555)). Zuvor hatte die Mehrheit dem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU, FDP und der SPD zugestimmt. Für den Änderungsantrag stimmten alle Fraktionen außer der Linksfraktion, die sich enthielt. Für den Entwurf des Begleitgesetzes stimmten die Koalitionsfraktionen, die Grünen enthielten sich, die Linke stimmte dagegen.
Union, SPD und FDP zeigten sich sehr zufrieden mit dem fraktionsübergreifenden Kompromiss zur Jobcenter-Reform. Durch den Änderungsantrag wurden im Wesentlichen zwei Punkte des ursprünglichen Gesetzentwurfs verändert, wie die Union ausführte. Zum einen soll das letzte Wort bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit eines Hilfebedürftigen nun nicht mehr der Medizinische Dienst der Krankenkassen haben, sondern die Rentenversicherung. Zum anderen wurden Übergangsfristen verändert. Leistungsträger, die bisher ihre Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende getrennt wahrnehmen, also nicht in Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Argen), haben nun bis 31.12.2011 Zeit, sich zu entscheiden, ob sie sich in Argen umwandeln wollen oder in sogenannten Optionskommunen, also kommunale Träger, die Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen. Beide Punkte habe man aufgrund der Expertenanhörung noch einmal verändert, betonte die Unionsfraktion. Darüber hinaus soll der Begriff ”Jobcenter“ künftig für alle Träger der Grundsicherung, auch die Optionskommunen, verwendet werden.
Die SPD-Fraktion betonte, dass der Kompromiss nicht zustande gekommen wäre, wenn die Koalitionsfraktionen nicht der Entfristung von 3.200 befristeten Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit zugestimmt sowie ursprünglich gesperrte Mittel im Haushalt der Bundesministeriums für Arbeit in Höhe von 900 Millionen Euro freigegeben hätten. Dass sich die Jobcenter künftig durch Kennzahlen vergleichen könnten, werde einen ”gesunden Wettbewerb untereinander“ initiieren und sei eine gute Grundlage, um voneinander zu lernen. ”Ende gut, alles gut“ hieß es in den Reihen der FDP, die sich zwar die ein oder andere Regelung zugunsten der Einflussmöglichkeiten der Kommunen gewünscht hätte, jedoch insgesamt den ”guten Kompromiss“ lobte. Zudem begrüßten die Liberalen die ”schlanke Grundgesetzänderung“. Die Grünen-Fraktion begründete ihre Enthaltung beim Begleitgesetz damit, dass dieses weit hinter ihren Vorstellungen geblieben sei, ”daran ändert auch der Änderungsantrag nichts“. An die ”wichtigen Fragen“ sei die Koalition nicht herangegangen, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit würden nicht ”auf Augenhöhe“ zusammenarbeiten. Unklar bleibe, welche Beschäftigten beim Schlüssel ”Betreuer- Arbeitslose“ einbezogen würden. Die Linksfraktion bezweifelte, dass es den Langzeitarbeitslosen durch die Gesetzesänderungen besser gehen werde, die Regierung manifestiert in ihren Augen ein ”Zwei-Klassen“-System für Arbeitslose. Zudem bekräftigten die Linken ihre Sorge bezüglich der geplanten Einsparungen im Sozialbereich.
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